Mit der Verordnung EU 155/2014 vom 19.02.2014 wurden weitere gesundheitsbezogene Angaben abgelehnt. Es handelt sich unter anderem um Angaben zu Krillöl und der Gelenkfunktion, zu einem Extrakt aus vitis vinifera und venöser Blutzirkulation in den Beinen bzw. bei geschwollenen Beinen und zur Entwässerung.