Erstmalig wollte Dänemark Gebrauch vom Artikel 3 der Verordnung EU 609/2013 machen. Es handelt sich um ein Produkt zum Diätmanagement von diabetischer Neuropathie. Die Zulässigkeit als ergänzende bilanzierte Diät wurde unter Hinweis auf das Subsidiaritätsprinzip einstimmig von den Mitgliedsstaaten abgelehnt. Aus diesem Grund kam es nicht zur Anwendung des Artikel 3. Das Protokoll der Sitzung vom 10.10.2016 ist unter folgendem link zu finden: https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/reg-com_gfl_20161010_sum.pdf